Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Frau werden, die ein Studium der Evangelischen Theologie (mit Fakultätsexamen, erster theologischer Dienstprüfung, Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder Entsprechendes) abgeschlossen oder die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin/ Pastorin erworben hat.

Studentinnen können mit Sonderstatus aufgenommen werden.
Landeskirchliche Theologinnenkonvente können korporatives Mitglied werden.

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt, über deren Annahme der Vorstand durch einen entsprechenden Beschluss und schriftliche Mitteilung entscheidet.

Der Jahresbeitrag staffelt sich nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.2.2012 TOP 8 folgendermaßen:

  • 50,00 Euro für Vollverdienende und die, die es sich leisten können
  • 30,00 Euro für Teilzeitbeschäftigte, Vikarinnen, Ruheständlerinnen
  • 15,00 Euro für arbeitslose Kolleginnen und Studierende
  • 60,00 - 100,00 Euro für Korporative Mitglieder

Der Konvent erhebt seine Beiträge im Einzugsverfahren.

Einzugsverfahren 2014 | PDFMitgliedsantrag | PDF